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   OLG Hamm, 15.09.2009 - 4 U 103/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12488
OLG Hamm, 15.09.2009 - 4 U 103/09 (https://dejure.org/2009,12488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.09.2009 - 4 U 103/09 (https://dejure.org/2009,12488)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. September 2009 - 4 U 103/09 (https://dejure.org/2009,12488)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 227; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; UWG § 4 Nr. 7; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Anforderungen an die Dringlichkeit in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 4 U 82/05

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.09.2009 - 4 U 103/09
    Ein solcher Antrag ist mit dem Eilcharakter des Verfügungsverfahrens nicht in Einklang zu bringen und zeigt grundsätzlich, dass es der Antragstellerin nicht eilig gewesen ist, die begehrte einstweiligen Verfügung zu bekommen (vgl. Senat GRUR 1992, 864; NJWE Wettbewerbsrecht 1996, 164; Urt. v. 20.09.2005, Az. 4 U 82/05; Berneke, 2. Aufl. 2003, Rn. 87; Ahrens-Schmuckle, 6. Aufl. 2009; Kap. 45 Rn. 49; Retzer, in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 Rn. 323 zum Stichwort "Terminsverlegungsanträge").
  • LG München I, 31.07.2018 - 5 HKO 7878/18

    Informationsanspruch des Aufsichtsrats im Vorfeld der Hauptversammlung einer

    Die hier gegebene Konstellation unterscheidet sich grundlegend von dem Sachverhalt, der dem Urteil des OLG Hamm vom 15.9.2009, Az. 4 U 103/09, weil dort gerade keine Sicherung durch eine bereits erlassene Beschlussverfügung vorlag.
  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 12 W 71/15

    Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für Unterlassungsverfügung bei

    Die Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm 4 U 103/09, 4 U 200/10, zit. nach Juris; OLG Frankfurt GRURPrax 2013, 323) behandelt in Wettbewerbssachen vom Antragsteller verursachte Verzögerungen als schädlich, wenn sie vermeidbar waren und einen Zeitraum von 4-6 Wochen überschreiten.
  • LG Frankenthal, 21.11.2023 - 6 O 203/23

    Terminverlegungsantrag im eV-Verfahren lässt Eilbedürftigkeit entfallen!

    Es hätte daher auch eine andere Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung des Termins betraut werden können (hierzu OLG Hamm BeckRS 2009, 28643 m.w.N.).
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